Aktuelle Informationen zu den Trainerlizenzen Aikido

Aktuelle Informationen zu den Trainerlizenzen Aikido

von Dirk Bender -
Anzahl Antworten: 0

Seit dem letzten Jahr hält uns das Sars-CoV-2-Virus in Atem. Die Pandemiesituation ging natürlich auch an der Aus- und Fortbildung der Trainer im Aikido nicht spurlos vorüber. So mussten im Jahr 2020 zwei der eigentlich geplanten Fortbildungsmaßnahmen entfallen. Ebenso haben zahlreiche Bundeslehrgänge sowie Zentraltrainings nicht stattfinden können. Damit war und ist es einigen Trainern nicht möglich, alle Voraussetzungen zur Verlängerung der Trainerlizenz zu erfüllen. Der DOSB – als der die Lizenzrahmenrichtlinien vorgebende Verband – und das Präsidium des DAB sind sich dieser Problematik bewusst und haben einige Regelungen getroffen, die resultierenden Härten abzumildern. Darüber möchte ich hier kurz informieren:

  1. Üblicherweise erkennen die Landessportbünde/-verbände Trainerlizenzen zur Bezuschussung auch noch im auf das Ablaufdatum folgenden Jahr an. Alle zum 31.12.2020 auslaufenden Lizenzen sollten also auch noch für 2021 zuschussfähig sein. Das liegt allerdings in der Hoheit der LSB/LSV, sodass hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann.
  2. Um den Lehrgangsausfall von fast einem Jahr zu kompensieren, wurde vom Präsidium des DAB ein Absenken der zugehörigen Anforderungen für den Erwerb und die Verlängerung der Trainerlizenz beschlossen. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2021. Je nach Dynamik der Pandemieentwicklung und dem daraus resultierenden Lehrgangsgeschehen ist sowohl eine inhaltliche Anpassung als auch eine zeitliche Verlängerung möglich. Für die Einzelheiten verweise ich auf die Website des DAB (https://www.aikido-bund.de/pdfs/lehrgangsanforderungen_corona.pdf).
  3. Die Trainerausbildung muss normalerweise innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum kann derzeit auf bis zu vier Jahre ausgedehnt werden.
  4. Sollten die unter 1. und 2. genannten Regelungen nicht ausreichen, kann im Notfall die Trainerlizenz auch ohne Vorliegen der üblichen Voraussetzungen vorerst für ein Jahr verlängert werden. Aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes sollte dieses Vorgehen nur ausnahmsweise angewendet werden.

Weitere aktuelle Informationen sind auch auf der Website des DAB (https://www.aikido-bund.de/) oder der Trainerausbildungsplattform (https://moodle.aikido-bund.de/) zu finden. Für Fragen stehe ich auch gern zur Verfügung

Dirk Bender
Bundesreferent Lehrwesen Aikido